Ein niedergelassener Arzt ohne Vertrag mit den Krankenkassen wird als Wahlarzt bezeichnet. Eine Direktverrechnung mit den Kassen ist somit nicht möglich.
Durch das Einreichen einer Honorarnote werden, abhängig von Kasse und erbrachter Leistung, bis zu 80% des offiziellen Kassentarifes rückerstattet.